Bodycams: Ja, aber …

Sollten Bodycams bei der Thüringer Polizei eingeführt werden, muss gesetzlich verankert werden, dass sie nicht in Wohnungen eingesetzt werden dürfen. Bei der heutigen Anhörung im Innenausschuss wurde diese grundsätzliche Forderung der FDP-Fraktion bestätigt.

Experten-Anhörung im Landtag bestätigt verfassungsrechtliche Vorbehalte der FDP-Fraktion

Sollten Bodycams bei der Thüringer Polizei eingeführt werden, muss gesetzlich verankert werden, dass sie nicht in Wohnungen eingesetzt werden dürfen. Bei der heutigen Anhörung im Innenausschuss wurde diese grundsätzliche Forderung der FDP-Fraktion bestätigt. „Der Einsatz von Bodycams in Wohnungen ist verfassungswidrig“,  sagt Dirk Bergner, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten.

Bergner sieht in dem Vorstoß der CDU zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes weitere bedenkliche Punkte: „Berufsgeheimnisträger wie Journalisten oder Anwälte werden nicht ausreichend geschützt.“ Deshalb hat die FDP-Fraktion einen eigenen Entwurf eingebracht, der neben der Wohnung auch Geschäftsräume und Berufsgeheimnisträger ausreichend schützt. An der Kritik am geltenden Polizeirecht halten die Freien Demokraten weiter fest. „Unser Anliegen ist es, Waffengleichheit zwischen Staat und Bürgern herzustellen“, so Bergner.