Die geplante Verschärfung der Abwasserrichtlinie ist unverhältnismäßig

Die von der EU geplante Verschärfung der Abwasserrichtlinie ist unverhältnismäßig. Sie würde darüber hinaus zu einer Explosion bei den von den Bürgern zu tragenden Gebühren führen. Die FDP im Thüringer Landtag teilt die Subsidiaritätsbedenken des Städte- und Gemeindebundes.
„Dass die EU bis zum Jahre 2030 der Verrichtung einer Notdurft im Freien ein Ende setzen möchte, ist ja gut und schön. Aber die zugleich geforderte Verschärfung der Überwachung und Reinigung des kommunalen Abwassers, insbesondere wegen Medikamentenrückständen, ist von den allermeisten Gemeinden schlichtweg nicht zu stemmen“, sagt Dirk Bergner, kommunalpolitischer Sprecher der FDP.

Er verweist darauf, dass Thüringen in den vergangenen drei Jahrzehnten bereits mit großem Erfolg in die Behandlung von kommunalem Abwasser investiert hat. „Was das praktisch bedeutet, zeigt sich unter anderem in der Qualität des für die Trinkwasseraufbereitung verwendeten Rohwassers sowie in der Badewasserqualität unserer Gewässer. Wenn jetzt die EU die Kommunen zu einer Dritt- sowie Viertbehandlung von Abwasser verpflichten möchte, dann sollte sie auch für die notwendigen Investitionen aufkommen.“

Wichtiger ist für Bergner, „die großen Lücken bei der Abwasserbehandlung im ländlichen Raum aufzuarbeiten und dabei die Menschen in Dörfern unter 200 Einwohnern nicht am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen.“ Besonders kritisch sieht er, dass einerseits aus gutem Grunde die Klimaneutralität von Kläranlagen verlangt wird, andererseits aber die Anforderungen an die Abwasserreinigung so hoch geschraubt werden, dass dies nur mit einem viel höheren Energieverbrauch zu lösen ist.