56 Ordnungswidrigkeiten in neuer Corona-VO

FDP-Fraktion: Landesregierung sollte den Bürgern mehr vertrauen

Die aktuelle Corona-Verordnung des Freistaats Thüringen listet sage und schreibe 56 Ordnungswidrigkeiten auf. Sie reichen vom Nichteinhalten des Mindestabstands über das Vernachlässigen der Kontaktnachverfolgung bei sexuellen Dienstleistungen bis hin zu möglichen Verstößen beim Gesangsunterricht. Dazu erklärt Thomas L. Kemmerich, Vorsitzender der FDP-Fraktion:

„Die beiden häufigsten Adjektive in der Corona-Verordnung sind ‚vorsätzlich‘ und ‚fahrlässig‘. Sie kommen 110 Mal vor. Welche Botschaft möchte die rot-rot-grüne Landesregierung damit aussenden? Offenbar hat sie noch immer nicht verstanden, dass der Schlüssel zu einer erfolgreichen Pandemie-Bekämpfung keineswegs in Verboten, Strafandrohungen und einer überbordenden Regulierungswut liegt. Er sollte vielmehr auf Vertrauen der Regierung in die Bürger beruhen – und andererseits auf deren Vertrauen in maßvolle wie wirksame Regelungen. Gerade dieses wertvolle Kapital, das Vertrauen, setzt die Landesregierung aufs Spiel.“