Abgabefrist für Grundsteuererklärung verlängern - keine Bußgelder erheben

Thomas L. Kemmerich, Sprecher der FDP im Thüringer Landtag fordert, dass eine verspätete Abgabe der Grundsteuererklärung nicht bestraft wird und dass die Erhebung von Bußgeldern ausgesetzt wird. Das Land müsse die Bürgerinnen und Bürger bei diesem neuen Steuerverfahren unterstützen und nicht allein lassen. Alles andere sei bürgerunfreundlich.

Damit schließt sich die FDP der Forderung des Bundes der Steuerzahler an, der angesichts der vermehrten Kritik von Betroffenen am komplizierten Verfahren bei der Abgabe der neuen Grundsteuererklärung ebenfalls eine deutliche Verlängerung der Abgabefrist befürwortet.


Hintergrund
Seit April hat die Thüringer Finanzverwaltung an alle Eigentümer mit Grundbesitz im Freistaat ein Informationsschreiben zu jeder wirtschaftlichen Einheit versendet. Insgesamt wurden bis Ende Mai 1,5 Millionen Schreiben verschickt. Die darin geforderte Grundsteuererklärung lässt jedoch viele Bürger verzweifeln. Denn die Finanzbehörde hilft denjenigen nicht ausreichend, die bisher nicht mit der digitalen Steuersoftware Elster vertraut sind.

Zudem bleiben nun nicht einmal mehr 100 Tage Zeit, um bis zur Abgabefrist am 31.10.2022 die Grundsteuererklärung ab zugegeben. Aus Sicht der Freien Demokraten ist das eine zu kurze Fristsetzung.