Auch 18-Jährige können künftig Bürgermeister werden

Thüringer Landtag stimmt Gesetzesinitiative der FDP zu

Künftig dürfen in Thüringen bereits 18-Jährige als hauptamtliche Bürgermeister sowie Landräte kandidieren. Bisher liegt das Mindestalter bei 21 Jahren. Der Thüringer Landtag hat heute einer entsprechenden Gesetzesinitiative der Freien Demokraten zugestimmt.

„Diese Altersdiskriminierung abzuschaffen, ist ein weiteres Wahlversprechen, das die FDP in Thüringen einlöst“, sagt Dirk Bergner, Kommunalexperte der FDP. Der 57-Jährige war selbst viele Jahre ehrenamtlicher Bürgermeister. Keine Zustimmung erlangte allerdings das Aufheben der Altersobergrenze des passiven Wahlrechts; sie bleibt bei 65 Jahren bestehen.

Mit der beschlossenen Gesetzesänderung wird zugleich eine weitere FDP-Forderung umgesetzt. Die privaten Adressen von Bewerbern auf kommunale Mandate werden amtlicherseits nicht mehr veröffentlicht. „Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Schutz der vielen Ehrenamtlichen vor Ort“, so Bergner. Hintergrund sind die sich häufenden Angriffe und Einschüchterungsversuche gegenüber kommunalen Mandatsträgern. „Dieser unerträgliche Entwicklung treten wir entschlossen entgegen.“