Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten – Thüringen soll im Bundesrat zustimmen

Franziska Baum: Ein wichtiger Schritt, um Asylanträge schnell bearbeiten zu können und Anreize zur irregulären Migration zu verringern

Die Thüringer Landesregierung soll im Bundesrat einem Gesetzentwurf zustimmen, der die Ausweitung der Liste sicherer Herkunftsstaaten vorsieht. Die FDP hat einen entsprechenden Antrag in den Thüringer Landtag eingebracht. In einem ersten Schritt geht es darum, Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten einzustufen, in einem zweiten um Algerien, Marokko und Tunesien. Das Grundgesetz sieht vor, dass eine solche Einstufung der Zustimmung der Bundesländer bedarf.

„Ein solcher Beschluss ist ein wichtiger Schritt, um Asylanträge aus sicheren Ländern schnell bearbeiten zu können und Anreize zur irregulären Migration zu verringern. Die Thüringer Landesregierung sollte frühzeitig ihre Bereitschaft zur Zustimmung signalisieren“, sagt Franziska Baum, migrationspolitische Sprecherin der FDP. Sie verweist darauf, dass die Schutzquote unter den 10.552 Antragstellern aus Georgien und Moldau im vergangenen Jahr bei lediglich 0,4 und 0,2 Prozent lag.

„Für mehr Ordnung und Verbindlichkeit in der Migrationspolitik müssen wir unsere humanitären Verpflichtungen klar von der Einwanderung in den Arbeitsmarkt sowie von irregulärer Migration unterscheiden. Dabei stellt das Konzept sicherer Herkunftsstaaten ein wichtiges Instrument dar“, so Franziska Baum.

Hintergrund
Als sichere Herkunftsstaaten gelten Länder, in denen aufgrund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse keine Verfolgung zu befürchten ist. Für Asylsuchende aus diesen Ländern sind beschleunigte Verfahren nach § 29a des Asylgesetzes vorgesehen. Damit können Asylanträge, die von vornherein sehr geringe Erfolgsaussichten haben, schneller entschieden werden, sodass im Falle einer Ablehnung auch die Rückkehr schneller erfolgen kann.