Big Brother in Thüringen?

Landtagsausschuss berät geplante Verordnung der EU / Dirk Bergner: Grundrechte werden ausgehebelt

„Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht!“ So kommentiert der FDP-Innenexperte Dirk Bergner den im Innenausschuss des Thüringer Landtages vorgelegten Entwurf einer Verordnung des Europäischen Parlaments. Im Kern geht es um Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern in der EU.

„Es steht völlig außer Zweifel, dass jedes Kind unseren größtmöglichen Schutz verdient. Aber diese Absicht darf nicht vorgeschoben werden, um Grundrechte auszuhebeln. Kommt die Vorschrift wie geplant, würde fortan die Online-Kommunikation ausnahmslos aller Bürger auch ohne Bestehen eines Anfangsverdachts automatisiert durchleuchtet. Für jeden Menschen würde dann gelten: Big Brother is watching you! Selbst die vertrauliche Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern, etwa von Anwälten und Ärzten sowie von Journalisten und Abgeordneten, wäre betroffen.“ Dirk Bergner hält unmissverständlich fest: „Ein solches Vorgehen ist rechtstaatlich inakzeptabel. Der Vorschlag muss so überarbeitet werden, dass die Grundrechte auch bei der Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern gewahrt bleiben.“

Die Überprüfung sämtlicher digital verschickter Nachrichten entspräche einer Vorgehensweise, die bei klassischer Post undenkbar wäre. Denn ansonsten dürften Postboten jeden Brief öffnen und lesen.

Der Verordnungsentwurf sieht vor, sowohl eine Zentralbehörde in Den Haag als auch Koordinierungsbehörden in den Ländern zu schaffen. In Thüringen käme dafür beispielsweise das Landeskriminalamt in Frage.