Istanbul-Konvention: Landesregierung hat ein Umsetzungsproblem

FDP-Fraktion: Frauen, die Opfer von Gewalt werden, gebührt die bestmögliche Hilfe und Unterstützung

Der Thüringer Landtag hat einen Antrag beraten, der die Landesregierung auffordert, eine Strategie gegen geschlechtsspezifische Gewalt zu erarbeiten. Dazu erklärt Robert-Martin Montag, Parlamentarischer Geschäftsführer der Freien Demokraten im Landtag:

„Dafür, dass sich R2G den Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen auf die Fahnen schreibt, hat die Landesregierung in den drei Jahren seit Inkrafttreten der Istanbul-Konvention erschreckend wenig getan. Gemäß der Konvention müssten in Thüringen 287 Frauenhausplätze bereitstehen; es sind aber nur 141 Plätze. Kein einziger Platz ist barrierefrei erreichbar. Auch können die Frauenhäuser keine Frauen mit Suchterkrankungen oder pflegebedürftige Frauen aufnehmen.“

Die Freien Demokraten setzen sich gegen jede Form von Diskriminierung und Gewalt ein. Allen Opfern gebührt die bestmögliche Hilfe und Unterstützung. Dazu gehört eine ausreichende, regional verteilte sowie am tatsächlichen Bedarf orientierte Anzahl an Frauenhausplätzen. Das Personal in den Schutzeinrichtungen muss in der Lage sein, den Bedürfnissen aller Opfer auch im Hinblick auf spezialisierte Hilfe zu entsprechen.