Rechtssicherheit ist dringend geboten

Die Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz des Bundes schaden aus Sicht der FDP dem Vertrauen in den Rechtsstaat. Deshalb hat die FDP im Deutschen Bundestag das Gesetz abgelehnt. Dazu erklärt Thomas L. Kemmerich, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Thüringer Landtag:

„Der Kampf gegen das Virus hat ein besseres Gesetz verdient. Es ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern auch handwerklich schlecht. Wir benötigen ein Gesetz, dass die dringend gebotene Rechtssicherheit für regional ausgerichtete Maßnahmen schafft. Es ist ein schweres Versäumnis, dass dies nicht definiert wurde. Stattdessen wurde der Regierung ein Freifahrtschein ausgestellt. Der neue Paragraph 28a stellt sich als bloße Aneinanderreihung von Einschränkungen der Freiheitsrechte dar. Andererseits fehlt in dem Gesetz vollkommen die Möglichkeit, dass sich Gastronomiebetriebe und Freizeiteinrichtungen, welche funktionierende Hygienekonzepte vorweisen, von der Pflicht zur Schließung befreien lassen können.“

Auch die Einbindung des Bundestags ist laut Infektionsschutzgesetz nur halbherzig. Ähnlich stellt sich die Situation auf Landesebene dar. Deshalb lautet die politische Forderung der FDP-Fraktion des Thüringer Landtags: Im Freistaat sollen Verordnungen der Landesregierung zur Eindämmung von Pandemien künftig unter einen Zustimmungsvorbehalt des Landtags gestellt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat die FDP erfolgreich in den Landtag eingebracht. Die anderen Parteien haben bisher keine entsprechenden Gesetzesvorschläge unterbreitet.