Recycling von Baumaterialien fördern statt einschränken

FDP-Politiker Bergner: Notgeburt bei Ersatzbaustoffverordnung verhindern

Vor einem Durchwinken der Ersatzbaustoffverordnung* im Deutschen Bundestag warnt Dirk Bergner, baupolitischer Sprecher der Thüringer FDP-Landtagsfraktion. „Bereits jetzt haben wir mit den Vorgaben der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) ein Regelwerk, das das Recycling von Baustoffen behindert, anstatt es im Sinne des Stoffkreislaufgesetzes zu fördern.“ Die Mantelverordnung wurde von der Bundesregierung im Mai beschlossen und steht nun vor der abschließenden Beratung im Bundestag. Von ihr sind vor allem mineralische Stoffe betroffen, wie sie etwa beim Straßenaushub anfallen. 

Bergner, der selbst Diplomingenieur für Bauwesen ist, sagt: „Angesichts knapper werdender natürlicher Ressourcen und fehlenden Deponieraums ist es verantwortungslos, wenn man beispielsweise regional anstehendes Gestein nicht wieder verwenden darf.“ Er nennt ein Praxisbeispiel: „Im Zuge einer Straßenbaumaßnahme muss für einige Wochen der Verkehr über eine provisorische Baustraße geführt werden. Diese Umfahrung wird aus Diabas-Gestein angelegt, das in einem nahegelegenen Steinbruch gewonnen wurde. Da aber der bautechnisch sehr wertvolle Diabas kleinere natürliche Bestandteile enthält, die jetzt schon durch die LAGA verteufelt werden, kann es passieren, dass man drei Monate später das Material nicht wieder oder nur sehr eingeschränkt  verwenden darf. Möglicherweise muss es sogar als Sondermüll entsorgt werden.“ Das sind  Schieflagen, die neben der erhöhten bürokratischen Belastung durch die neue Mantelverordnung nicht noch weiter verschärft werden dürfen, erklärt Bergner.

Es ist zwingend geboten, mehr Recycling von Baustoffen zu forcieren, anstatt die Wiederverwendung weiter einzuschränken, mahnt der FDP-Bauexperte. Es liegt jetzt in der Verantwortung des Bundestags, die Umwelt sowie öffentliche und private Bauherren „vor diesem Unsinn“ zu schützen.

* Deutscher Bundestag Drucksache 19/29636: Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung.