Thüringen stärkt Befugnisse des Zolls im Polizeirecht

Landtag nimmt Gesetzentwurf der FDP mit breiter Mehrheit an

Als letztes Bundesland schließt Thüringen eine Gesetzeslücke im Polizeiorganisationsgesetz. Künftig dürfen Zollbeamte immer dann polizeiliche Amtshandlungen vornehmen, wenn sie Straftatbestände feststellen und die originär zuständige Polizei nicht rechtzeitig Maßnahmen ergreifen kann. Der Thüringer Landtag hat heute einen entsprechenden Gesetzentwurf der Freien Demokraten beschlossen.

„Zollbedienstete konnten sich mangels einer gesetzlichen Regelung bisher lediglich auf das Jedermannsrecht berufen. Es war überfällig, diese Gesetzeslücke zu schließen“, sagt Dirk Bergner, Innenexperte der FDP. Er bedankt sich bei CDU und R2G für die konstruktive Beratung im Innenausschuss des Landtags.

Zollbedienstete geraten im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung immer wieder in Situationen, in denen ein unmittelbares polizeiliches Handeln notwendig ist. Allerdings durften sie bisher selbst nur eingeschränkt aktiv werden und mussten auf das Eintreffen der Polizei warten. Sie hatten unter anderem keine besonderen Befugnisse zur Sicherstellung von Diebesgut. Besonders problematisch wurde es, wenn Zöllner bei einer ihrer Routinekontrollen auf einen zur Fahndung ausgeschriebenen Straftäter stießen. Ihnen stand kein polizeiliches Festnahmerecht zu.