Rechte und Pflichten leiten sich aus der Verfassung ab

Die Gruppe der Freien Demokraten repräsentiert weiterhin die FDP, welche als Partei bei der Landtagswahl fünf Prozent erreicht hat. Auch der Austritt einer Abgeordneten aus der Fraktion schmälert nicht den aus dem Wahlergebnis resultierenden repräsentativen Anspruch.

Freie Demokraten behalten sich die Anrufung des Verfassungsgerichtshofs vor

Die Landtagsabgeordneten Franziska Baum, Dirk Bergner, Robert-Martin Montag und Thomas L. Kemmerich haben sich zur Parlamentarischen Gruppe der FDP zusammengeschlossen. Der Thüringer Landtag hat heute mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit den Status bestätigt. Zugleich behält sich die Gruppe vor, die Ausgestaltung ihres Status vom Thüringer Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen. Dazu erklärt Thomas L. Kemmerich als Sprecher der Gruppe:

„Die Gruppe der Freien Demokraten repräsentiert weiterhin die FDP, welche als Partei bei der Landtagswahl fünf Prozent erreicht hat. Auch der Austritt einer Abgeordneten aus der Fraktion schmälert nicht den aus dem Wahlergebnis resultierenden repräsentativen Anspruch. Die Rechte, die Abgeordneten sowie Zusammenschlüssen von Abgeordneten zustehen, leiten sich aus der Verfassung ab. Dazu haben wir eine Auffassung, unsere politischen Mitbewerber haben teils eine andere. Das gilt etwa für die Zahl der uns zugebilligten Aktuellen Stunden sowie um die Kontinuität von Wahlen wie die für das Amt des Vizepräsidenten des Landtags Dirk Bergner. Ebenso leitet sich die Frage nach der sachlichen und personellen Ausstattung der Gruppe aus der Verfassung ab. Wir haben nicht nur das Recht, sondern ebenso die Pflicht, weiterhin in den Ausschüssen des Thüringer Landtags mitzuarbeiten. Deshalb werden wir in Rücksprache mit Rechtswissenschaftlern abwägen, ob wir den Thüringer Verfassungsgerichtshof zur Klärung strittiger Fragen anrufen.“