Sechs vordringliche Maßnahmen bei der Digitalisierung der Thüringer Verwaltung

Um die Digitalisierung der Verwaltung in Thüringen weiter vorantreiben zu können, haben die Freien Demokraten im Thüringer Landtag sechs dringlich zu ergreifende Maßnahmen benannt. „Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen ist eine Mega-Aufgabe. Sie ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit und Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes“, sagt Thomas L. Kemmerich, Sprecher der FDP. „Seit Jahren hinkt Rot-Rot-Grün bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes hinterher. Laut dem bundesweiten eGovernment-Monitor sind die Bürger nirgends so unzufrieden mit dem Sachstand wie in Thüringen. Eine solche Halbherzigkeit darf sich unser Land nicht länger erlauben. Eine Pdf-Datei herunterladen zu können, ist noch lange keine gelungene Digitalisierung. Es kommt vielmehr darauf an, Prozesse zu digitalisieren und damit zu vereinfachen sowie zu beschleunigen.“

Die FDP fordert die Landesregierung auf, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  1. Die digitale Antragstellung sollte zum Regelfall werden, von dem nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann.
  2. Die Kommunen müssen nicht nur dazu angehalten werden, die Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen voranzutreiben, sondern auch ausreichend finanziell gefördert werden. Dazu müssen die eingestellten Haushaltsmittel auf Auskömmlichkeit überprüft werden.
  3. Eine Beratungsplattform sollte bereitgestellt werden, die die Kommunen bei Digitalisierungsprojekten mit wichtigen Informationen versorgt und Ansprechpartner für vertiefende Begleitung anbietet. Es müssen Schulungen in puncto IT-Sicherheit angeboten werden, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten sicherzustellen.
  4. Es sollte eine Genehmigungsfiktion bei geeigneten Verfahren eingeräumt sowie die Möglichkeit einer Generaleinwilligung gegeben werden.
  5. Ein Reporting und ein Umsetzungscontrolling müssen bei der Digitalisierung der Verwaltung eingeführt werden. Dazu sollte ein interministerieller Rat gegründet werden und die Landesregierung sollte einen Umsetzungsplan erstellen, der vierteljährlich den Ausschüssen des Landtags vorgelegt wird.
  6. Für die weitere Strategie-Erstellung ist ein geeignetes Bürgerbeteiligungsverfahren umzusetzen.