🗽 „Freiheit ist wie die Luft zum Atmen. Erst wenn sie fehlt, merkt man, dass man sie braucht“, mahnte Guido Westerwelle im Jahr 2008. Er beanstandete, dass viel zu vielen in Deutschland die Freiheit zu selbstverständlich geworden war.
👉 Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstößt. Das garantiert uns Artikel 2 unseres Grundgesetzes. Heute vor 73 Jahren, am 23. Mai 1949, ist es verkündet worden. In #Thüringen gilt das #Grundgesetz seit der Wiedervereinigung.
❗️ Freiheit ist alles andere als selbstverständlich. Das hat uns die Corona-Krise sehr deutlich vor Augen geführt. Dass bestimmte Politiker die Rücknahme von Grundrechtseinschränkungen als Geschenk darstellten, zeigt: Sie haben etwas Grundsätzliches nicht verstanden. Nämlich, dass uns diese Rechte immer zustehen und wir sie in unserem Rechtsstaat sogar einklagen können.
🔑 Um ihre gesellschaftspolitischen Ziele zu erreichen, sind andere Parteien mitunter vorschnell bereit, die #Freiheit einzelner Menschen zu opfern. Das Freiheitsverständnis der Freien Demokraten ist ein anderes. „Die Kraft zur Lösung von Problemen liegt nicht in der Einschränkung von Freiheit, sondern in ihrer Ermöglichung“, sagt unser Abgeordneter Robert-Martin Montag.
Robert-Martin Montag MdL
· Freie Demokraten im Thüringer Landtag