Am Ziel der Unterrichtsgarantie muss weiter intensiv gearbeitet werden

Die FDP hat im Rahmen der Verhandlungen zum Thüringer Schulgesetz das Elternwahlrecht gestärkt sowie Verbesserungen beim Digitalunterricht durchgesetzt. Künftig steht ausdrücklich im Gesetz, dass Inklusion nicht voraussetzungsfrei ist, sondern entsprechender personeller und sächlicher Grundlagen an den Schulen bedarf. Dennoch bezeichnen die Freien Demokraten die von fünf Parteien getragene Neufassung des Gesetzes nicht als großen Wurf.
„Wir reparieren das alte Schulgesetz in Details. Gewinner sind nicht einzelne Parteien, sondern die Schüler und Schulen“, sagt Franziska Baum, bildungspolitische Sprecherin der FDP. Dazu gehört das Ermöglichen einer 13. Klasse an Spezialschulen sowie die Vereinfachung des Schulbesuchs außerhalb von Thüringen.

Franziska Baum macht kein Hehl daraus, sich mehr gewünscht zu haben. „Insbesondere beim Abbau von Bürokratie und der Stärkung der schulischen Eigenverantwortung sind wir nicht wesentlich vorangekommen. Immerhin besteht dank unseres Einsatzes nun die Möglichkeit, Ausfallstunden auf Basis eines pädagogischen Konzeptes durch digitale Angebote abzufangen. Das ist ein wichtiger Baustein, um eine echte Unterrichtsgarantie geben zu können. An diesem Ziel muss in der kommenden Legislatur weiter sehr intensiv gearbeitet werden. Wir dürfen uns nicht damit abfinden, dass jede zehnte Stunde an Thüringens Schulen ausfällt.“

Als positiv bewertet die FDP, dass im Schulgesetz nicht, wie von R2G gewollt, die Zwangsfusion von kooperierenden Grund- und Regelschulen zu Gemeinschaftsschulen festgeschrieben wurde. Auch die Schließung kleiner, einzügiger Grundschulen per Gesetz ist vom Tisch.