Informationen zu den Coronahilfen

Die Fraktion der Freien Demokraten im Thüringer Landtag informiert Sie über die Coronahilfen und die Möglichkeiten der Beantragung.

Thüringer Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte

Thüringer Schutzschirm für Unternehmen und Beschäftigte: Welches Programm ist für Sie geeignet?
Hier können Sie sich die Grafik der Thüringer Aufbaubank im Detail anschauen.

Der Bundestag hat nun umfangreiche Hilfsprogramme beschlossen. 50 Mrd. Euro sollen allein für Soforthilfen eingesetzt werden. Die bestehenden Landeshilfen werden so voraussichtlich durch die Bundesmittel (unter Anrechnung) für Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern ohne weiteren Antrag aufgestockt.

Die Fraktion der FDP in Thüringen setzt sich weiter für schnelle und unbürokratische Hilfen, wie bspw. eine „negative Gewinnsteuer“, ein. Auch mittelständische Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern benötigen schnelle Hilfen, um die Krise überstehen zu können. Die wichtigsten Maßnahmen und neue Entwicklungen möchten wir hier für Sie zusammenfassen. Auch wenn wir keine rechtssicheren Einschätzungen geben dürfen oder Hilfszahlungen zusagen können, so möchten wir unseren Teil zur Bewältigung der aktuellen Krise beitragen.

Wir als Fraktion der FDP im Thüringer Landtag geben an dieser Stelle wichtige Informationen zu Wirtschaftshilfen und Möglichkeiten der Beantragung weiter. Damit wollen wir bestehende Informationskanäle entlasten und persönliche Hilfe bei der Beantragung bieten. Telefonisch stehen wir Ihnen werktags auch über die Hotline: 0800 2011170 oder per E-Mail: coronahilfe@fdphilftmittelstand zur Verfügung.

Bundesweite Möglichkeiten:

Kurzarbeit: Die Voraussetzungen für die Beantragung von Kurzarbeit wurden deutlich gelockert und die Änderungen sind rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft getreten. Dieses Instrument hatte sich auch bereits in der letzten größeren Krise bewährt und wurde nun noch einmal deutlich ausgeweitet. Die Beantragung für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte muss bei der zuständigen Arbeitsagentur erfolgen. Das Formular und weitere Informationen finden Sie auf dieser Website der Arbeitsagentur.

Grundsicherung: Der Bundestag plant eine schnelle Änderung der Grundsicherung. Mit Wirkung zum 01.März soll für Erstanträge die Vermögensprüfung für 6 Monate entfallen. Die Grundsicherung könnte somit beantragt werden, ohne bspw. Betriebsvermögen antasten zu müssen. Nähere Informationen können Sie diesem FAQ zur Grundsicherung entnehmen. 

Stundung von Steuern: Um Liquiditätsengpasse abzufedern, besteht auch die Möglichkeit, die Steuerschuld zu stunden, Vorauszahlungen herab zu setzen oder einen Vollstreckungsaufschub zu erreichen. Weitere Informationen sowie das entsprechende Formular für den Antrag auf Steuererleichterungen finden Sie hier.

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen: Eine weitere Möglichkeit zur Sicherung der Liquidität ist die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen. Diese wird in § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB IV geregelt und muss bei der jeweils zuständigen Krankenkasse beantragt werden.

Soforthilfeprogramm des Bundes: Aus den in der letzten Woche zur Verfügung gestellten Bundesmitteln sollen Unternehmen/ Selbstständigen (inkl. Inhaber) mit 1 bis 5 Mitarbeiter bis zu € 9 000 und Unternehmen mit 6 bis 10 Beschäftigten bis zu € 15 000 zur Verfügung gestellt werden. Diese Beträge werden bei Bedarf eine Aufstockung der bereits gewährten Thüringer Soforthilfen darstellen. Ein weiterer Antrag ist hierfür laut TAB nicht nötig.
Programme für die Landwirtschaft sind aktuell noch in Bearbeitung. Die Förderung von gemeinnützigen Vereinen und Selbstständigen im Nebenerwerb aus Bundesmittel wird aktuell noch geprüft. Hier erwarten wir schnell verlässliche Aussagen der TAB.

Stand: 1. April 2020

Thüringer Hilfsprogramme:

Am Montag den 23.03. startete in Thüringen ein Soforthilfeprogramm. Ab sofort können Anträge bei der Thüringer Aufbaubank oder den zuständigen Kammern eingereicht werden. Unternehmer können je nach Betriebsgröße 5.000€ bis 30.000€ als Soforthilfe beantragen. Bei der Soforthilfe handelt es sich formell um einen Zuschuss der nicht zurückgezahlt werden muss. Die nötigen Anträge und Informationen sind bei der TAB hier abrufbar.

Am 01.04. wurde per Pressemeldung eine Ausweitung des Soforthilfeprogramms bekannt gegeben. Von dieser Entscheidung könnten Bildungsträger, Museen, Sportvereine, Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, Theater und Orchester, Pflegedienste oder Behindertenwerkstätten profitieren, teilte das Thüringer Wirtschaftsministerium laut dpa mit. Hierzu sollen ab der kommenden Woche Anträge bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung gestellt werden können.

Für landwirtschaftliche Betriebe wird aktuell ein Programm erarbeitet. Nähere Details wurden noch nicht durch das zuständige Ministerium (TMIL) bekannt gegeben.

Um Unternehmen über die Soforthilfe hinaus durch die Krise zu begleiten, wurden heute weitere Programme angekündigt bzw. erweitert. Der Thüringer Konsolidierungsfond stellt Kredite bis zu 2 Mio. € zur Verfügung. Das damit verbundene Programm Corona Spezial soll zinslose, langfristige Darlehen von bis zu 50.000€ schnell und unbürokratisch gewähren.

Darüber hinaus wurden mit dem Programm Thüringen Kapital Nachrangdarlehen im Bereich von 20‘000€ bis 200‘000€ pro Antragsteller angekündigt. Diese sollen eine Laufzeit von bis zu 10 Jahren haben und bis zu 6 Jahren tilgungsfrei sein. In besonderen Fällen sind auch Beteiligungen (Thüringen Fonds) oder umfangreiche Bürgschaften zur Unterstützung betroffener Unternehmen vorgesehen. Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern wurden nochmal besonders auf die Möglichkeiten der KfW-Unternehmerkredite hingewiesen. Eine mögliche Unterstützung durch den Bund wird in diesem Bereich ebenfalls erwartet.

Informationen zur genauen Umsetzung stehen hier noch aus. Informationen dazu und zu anderen Möglichkeiten von Bürgschaften erhalten Sie auf dieser Seite der TAB und unter der Hotline: 0800 534 56 76

Stand: 1. April 2020

Unterschiede in den Bundesländern

Die Hilfsprogramme und Bedingungen in den Ländern können deutlich variieren. Im beigefügten Link der öffentlichen Banken finden Sie eine kurze Übersicht der Landesprogramme und zu den KfW-Krediten sowie zu landwirtschaftlichen Darlehen: www.voeb.de/coronahilfe