Journalisten werden nicht ausreichend geschützt

Die FDP-Fraktion setzt sich im Landtag für eine Neufassung des PAG ein. Diese Berufsgeheimnisträger werden bislang nur soweit geschützt, wie kein unmittelbarer Bezug zu einer Gefahr besteht.

FDP-Fraktion fordert Reform des Polizeiaufgabengesetzes

Der Schutz von Berufsgeheimnisträgern (z.B. Journalisten, Anwälte, Geistliche)  soll im Thüringer Polizeiaufgabengesetz (PAG) klarer definiert werden. Die FDP-Fraktion setzt sich im Landtag für eine Neufassung des PAG ein. Diese Berufsgeheimnisträger werden bislang nur soweit geschützt, wie kein unmittelbarer Bezug zu einer Gefahr besteht. „Praktisch bedeutet das, dass Gespräche eines Journalisten mit seiner Quelle in vielen Fällen abgehört werden dürfen. Das ist für uns kein Schutz von Berufsgeheimnisträgern!“, sagt Dirk Bergner, innenpolitischer Sprecher der Freien Demokraten. Er kann sich noch gut an die Jahre erinnern, in denen Linke und Grüne gemeinsam mit der FDP in der Opposition waren; damals kritisierten sie gemeinsam das PAG.

„Die Regierungsfraktionen hatten inzwischen sechs Jahre Zeit, die schwerwiegenden Grundrechtseingriffe zu korrigieren.“ Passiert ist aber nichts. Mehr noch, mittlerweile lässt R2G auch noch die CDU gewähren, welche weitere schwerwiegende Grundrechtseingriffe umsetzen möchte. „Die CDU will den Einsatz von Bodycams gesetzlich normieren und hält dabei an dem alten Muster fest: Eingriffe in Grundrecht bis hin zur Privatsphäre fallen den polizeilichen Maßnahmen zum Opfer“, stellt Bergner fest. „Mich wundert dabei vor allem eines: Wo bleibt der Aufschrei von Rot-Rot-Grün?“ Die FDP-Fraktion hat einen alternativen Vorschlag zu einer bürgerrechtsfreundlicheren Nutzung von Bodycams eingebracht.