Land setzt Forderung der FDP um: Thüringen verzichtet künftig auf berufsschulische Abschlussprüfung

Die Berufsausbildung in Thüringen steht vor einer überfälligen Reform. Künftig wird am Ende der Ausbildung nur noch die Leistungsfeststellung durch die Berufskammern stehen. Die bislang zusätzliche, berufsschulische Prüfung entfällt. Die politische Initiative dazu war von der FDP im Thüringer Landtag ausgegangen. Sie wurde zunächst vom Bildungsausschuss befürwortet, nun ändert die Landesregierung die Berufsschulordnung entsprechend.
„Die hohe Qualität des Berufsschulabschlusses bleibt erhalten, gleichzeitig entfallen bürokratische sowie belastende Doppelstrukturen. Das ist sowohl für Auszubildende als auch Lehrkräfte eine sehr gute Nachricht“, sagt Franziska Baum, bildungspolitische Sprecherin der FDP. In 14 anderen Bundesländern wird bereits so verfahren. „Thüringen hat sich viele Jahre eine bildungspolitische Extrawurst geleistet, und diese schaffen wir nun aus guten Gründen ab. Die Verbindung von Schule und Praxis als duale Ausbildung ist richtig und wichtig. In der Berufsschule lernen die Auszubildenden wesentliche Grundlagen für ihren Beruf. Entscheidend für den Abschluss und das Ausüben des Berufes ist aber die jeweilige Kammerprüfung – und nicht eine zusätzliche schulische Prüfung.“

Während der Pandemie waren die berufsschulischen Prüfungen bereits ausgesetzt, ohne dass sich dadurch schwerwiegende Konsequenzen für den Ausbildungsabschluss ergeben hätten. Franziska Baum verweist außerdem darauf, dass Azubis in bestimmten Handwerksberufen bereits seit 2006/07 nur einen Prüfungskomplex absolvieren müssen. Dessen Inhalt wird von Kammern und Berufsschulen abgestimmt. Der Verzicht auf die zusätzliche Prüfung minimiert unter anderem den personellen und verwaltungstechnischen Aufwand. Das wiederum schafft Freiräume, die für Unterricht genutzt werden können.

Außerdem können sich bereits jetzt IHK-Berufsschüler, die einen Notendurchschnitt unter 2,5 haben, von der schulischen Abschlussprüfung befreien lassen. „Diese Regelung war als leistungsfördernde Stimulanz gedacht, jedoch verkehrt sie sich in der Praxis ins Gegenteil. Berufsschüler, die es ohnehin schwerer haben als andere, werden zusätzlich belastet“, so Baum. „Sie können sich nun auf die entscheidende Kammerprüfung konzentrieren und konsequent auf eine Leistungsverbesserung hinarbeiten, ohne sich zu verzetteln.“

Franziska Baum freut sich zugleich über den Ablauf des parlamentarischen Verfahrens. Immer wieder haben sich Schulen, Kammern sowie Schülervertretungen aktiv in den Meinungsbildungsprozess eingebracht – bis hin zum Einbringen einer Petition.