Nachtzielgeräte werden erlaubt

Wir müssen alles dafür tun, um uns gegen die Afrikanische Schweinepest zu wappnen. Nach Brandenburg hat auch Sachsen seinen Ausbruch erlebt. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Thüringen betroffen sein wird. Durch eine intensive Bejagung von Schwarzwild können wir der Ausbreitung der Seuche entgegenwirken.

Thüringer Landtag stimmt Antrag der FDP-Fraktion auf Erleichterung der Schwarzwild-Jagd zu

In Thüringen wird der Einsatz von Nachtzielgeräten zur Jagd auf Schwarzwild erlaubt. Der Landtag nahm einen entsprechenden Antrag der FDP-Fraktion direkt an. Unmittelbar zuvor hatte sich im Plenum auch die Landesregierung dafür ausgesprochen. Dazu erklärt Dirk Bergner, Sprecher der FDP für Landwirtschaft und Forsten:

„Wir müssen alles dafür tun, um uns gegen die Afrikanische Schweinepest zu wappnen. Nach Brandenburg hat auch Sachsen seinen Ausbruch erlebt. Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis auch Thüringen betroffen sein wird. Durch eine intensive Bejagung von Schwarzwild können wir der Ausbreitung der Seuche entgegenwirken. Die Legalisierung von Nachtzielgeräten bei der Jagd auf Schwarzwild ist ein wichtiger Baustein.“

Bislang war der Einsatz von Nachtzielgeräten gesetzlich verboten. Die oberste Jagdbehörde kann das Verbot aber einschränken. „Genau dies ist als Sofortmaßnahme geboten“, betont Bergner. Mit der Zustimmung ebnete der Landtag jetzt den Weg dafür.

„Die Afrikanische Schweinepest verursacht erhebliches Leiden bei den Tieren. Jagd ist an dieser Stelle auch als Tierschutz zu sehen“, sagt Dirk Bergner. „Nachtzielgeräte haben weitere positive Effekte. Mit ihnen reduziert sich die potentielle Unfallgefahr bei der nächtlichen Jagd. Auch können Tiere durch ein besseres Trefferbild ohne unnötiges Leid erlegt werden.“