Antidiskriminierung darf sich nicht in Symbolpolitik erschöpfen

FDP schlägt im Interesse der Betroffenen eine Reform des Thüringer Beauftragtenwesens vor

Anlässlich der Berufung eines Thüringer Beauftragten für Antiziganismus erklärt Robert-Martin Montag, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP im Thüringer Landtag:

„Antidiskriminierung ist eine gesellschaftliche Querschnittsaufgabe und darf sich nicht in Symbolpolitik erschöpfen. Statt immer neue Beauftragte für einzelne Gruppen einzurichten, gilt es die Kompetenzen im Interesse der Betroffenen zu bündeln. Wir möchten daher das Beauftragtenwesen reformieren und alle Thüringer Beauftragten gegen Diskriminierung zu einem zentralen Antidiskriminierungsbeauftragten zusammenfassen, der auf eigenes, schlagkräftiges Personal zurückgreifen kann. Um die Unabhängigkeit dieses Beauftragten gegenüber der Exekutive sicherzustellen, soll seine Position direkt beim Thüringer Landtag angesiedelt werden. Darüber hinaus sollen der Landesbeauftragte für die Aufarbeitung der SED-Diktatur sowie der Beauftragte für den Datenschutz ihre Eigenständigkeit behalten.“

Hintergrund
In Thüringen gibt es bereits eine Landesantidiskriminierungsstelle, eine Beauftragte für Integration, eine Beauftragte für Gleichstellung, einen Behindertenbeauftragten und einen Bürgerbeauftragten. Außerdem übt der Chef der Staatskanzlei in Personalunion das Amt des Antisemitismusbeauftragten aus.