FDP fordert Thüringer Landtagspräsidentin auf, die Änderung des Waldgesetzes unverzüglich auszufertigen

Thomas L. Kemmerich: Birgit Pommer darf sich nicht zum Spielball der rot-rot-grünen Minderheitskoalition machen lassen

Die Präsidentin des Thüringer Landtags soll nicht länger den Willen der parlamentarischen Mehrheit missachten und ihrer Pflicht zur Ausfertigung und Verkündung des „Vierten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Waldgesetzes“ unverzüglich nachkommen. Dies hat spätestens bis 15. Januar 2024 zu erfolgen. Dazu hat die Parlamentarische Gruppe der FDP die Präsidentin in aller Form schriftlich aufgefordert. Zuvor hatte Birgit Pommer mitgeteilt, die Ausfertigung bis zur Klärung verfassungsmäßiger Bedenken aussetzen zu wollen.

„Als Präsidentin darf sich Birgit Pommer nicht zum Spielball der rot-rot-grünen Minderheitskoalition machen lassen. Sie hat weder den Willen der parlamentarischen Mehrheit noch das Prinzip der Gewaltenteilung zu missachten. Als Abgeordnete der Linken kann sie vom Waldgesetz selbstverständlich halten, was immer sie mag. Als Präsidentin des Landtags gelten für sie jedoch andere Regeln. Die Thüringer Verfassung erkennt ihr ein inhaltliches Prüfrecht von Gesetzen grundsätzlich nicht zu. Laut Artikel 85 hat sie lediglich zu bewerten, ob ein Gesetzgebungsverfahren verfassungsgemäß erfolgt ist. Genau daran besteht keinerlei Zweifel“, erklärt Thomas L. Kemmerich, Vorsitzender der FDP im Thüringer Landtag.

Der Gesetzentwurf hat folgendes parlamentarisches Verfahren durchlaufen:

  1. Einreichen des Gesetzentwurfs am 07. Dezember 2022 durch die Parlamentarische Gruppe der FDP
  2. Öffentliche Erste Lesung im Parlament am 03. Februar 2023
  3. Fünf nichtöffentliche Beratungen im Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten
  4. Schriftliche Anhörung von Experten
  5. Öffentliches Online-Diskussionsforum des Thüringer Landtags
  6. Zustimmende Beschlussempfehlung des Ausschusses für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten am 19. Oktober 2023
  7. Öffentliche Zweite Lesung sowie zustimmende Beschlussfassung durch den Thüringer Landtag am 08. Dezember 2023.

Die FDP verweist darauf, dass die Landtagspräsidentin während des Gesetzgebungsverfahrens fortwährend die Möglichkeit besaß, Bedenken zu äußern und in die Debatte einzugreifen. Bei Eintritt in die Zweite Lesung wurden die Abgeordneten seitens des Landtagspräsidiums, vertreten durch Madeleine Henfling (Grüne), auf solche Bedenken hingewiesen. Die Abgeordneten haben diese Hinweise bei ihrer Entscheidung berücksichtigt sowie dem Gesetzentwurf mehrheitlich zugestimmt.

„In unserem Land gilt das Prinzip der Gewaltenteilung. Der Landtag beschließt Gesetze, die Justiz überprüft sie, die Regierung führt sie aus. Die materielle Prüfung eines Gesetzes obliegt nicht der Landtagspräsidentin, sondern dem Verfassungsgericht“, betont Thomas L. Kemmerich. „Sollte die Präsidentin die Verkündung des Gesetzes weiterhin verzögern, werden wir unsererseits ein Eilverfahren vor dem Verfassungsgericht anstrengen, um die Ausfertigung durchzusetzen.“