Geplante Förderung von Wohneigentum erreicht viel zu wenige Familien

Der Finanzausschuss des Thüringer Landtags hat heute den Entwurf einer Richtlinie zur Förderung von Wohneigentum für Familien beraten. Die FDP sieht erheblichen Änderungsbedarf bei dem vom Infrastruktur-Ministerium erarbeiteten Vorschlag.

„Selten habe ich im Thüringer Landtag eine derartige Realsatire erlebt. Der Entwurf ist handwerklich schlecht gemacht. Er erreicht mit der Befristung der Förderung – Stichtag ist der 31. Oktober 2024 – nur wenige Familien. Das bürokratische Verfahren lässt den Amtsschimmel wiehern. Und dass bei geplanten Zuwendungen von 10 Millionen Euro allein 2 Millionen an Verwaltungskosten entstehen, karikiert sich selbst“, erklärt Thomas L. Kemmerich, Sprecher der FDP. Mit kosmetischen Verbesserungen ist es deshalb nicht getan.

Die FDP erinnert an die Genese der Richtlinie. Zunächst hatte der Thüringer Landtag sowohl eine Senkung der Grunderwerbsteuer als auch den teilweisen Erlass dieser Steuer für Familien beschlossen. Im Dezember 2023 einigten sich R2G und die CDU im Zuge der Haushaltsverhandlungen auf einen Kompromiss, der der Landesregierung weitgehend freie Hand bei der Ausgestaltung der Förderung zubilligte.

„Dass solche Deals der gaaanz großen Koalition schwammig sind, haben wir bereits zur Genüge erlebt. Dass sie nun aber auch auf Kosten junger Familien gehen, ist frustrierend“, so Thomas L. Kemmerich. „Wir müssen zurück auf Anfang. Die Förderung muss transparent ausfallen, sie darf nicht auf einen engen zeitlichen Korridor beschränkt sein und sie muss für alle Familien erreichbar sein. An diesem Ziel muss weiter sehr intensiv gearbeitet werden – auch wenn dies vermutlich erst mit einer Landesregierung unter Beteiligung der FDP möglich sein wird.“