Streit um öffentlichen Gesundheitsdienst beilegen

Anlässlich des Tages des Gesundheitsamtes am 19. März (Dienstag) fordert die FDP im Thüringer Landtag die anderen parlamentarischen Kräfte dazu auf, den Weg für ein neues ÖGD-Gesetz frei zu machen. Thüringen ist das einzige Bundesland, dessen öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) noch in Teilen auf DDR-Recht beruht. Im Herbst 2023 hat die FDP deshalb einen Gesetzentwurf zur Neuordnung des ÖGD in den Landtag eingebracht. Daraufhin legte auch R2G einen konkurrierenden Gesetzentwurf vor.
„Gerade in einem derart sensiblen Bereich wie dem ÖGD sollten Partei-Präferenzen keine Rolle spielen. Dann muss gelten: Allein das fachlich Bessere ist der Feind des gut Gemeinten“, sagt Robert-Martin Montag, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP. Er verweist darauf, dass in der Expertenanhörung beider Gesetzentwürfe der FDP-Entwurf auf breite Zustimmung gestoßen ist und deutlich favorisiert wurde.

Der Gesetzentwurf der FDP sieht eine strukturelle sowie organisatorische Neuordnung des ÖGD vor. Dazu gehört die Errichtung eines „Thüringer Landeszentrums Gesundheit“. Absicht ist, die bislang auf diverse Referate und Behörden aufgeteilten Zuständigkeiten zu bündeln, Synergien zu schaffen und so die regionalen Gesundheitsämter von Verwaltungsaufgaben zu entlasten.

Weitere zu erwartende Effekte sind:
# die Sicherung und Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden der Bevölkerung (Public Health)
# die Stärkung der Gesundheitsförderung
# einheitliche Vorgaben bei Bescheiden
# Rechtssicherheit bei landesweit einheitlichen Verordnungen
# einheitliche Leitlinien beim Infektionsschutz
# wissenschaftliche Expertise und Koordination bei kritischen Lagen.